Jugendleistungsprüfung
Die im Rahmen der Ausbildung der Jugendfeuerwehr erste anstehende Prüfung ist die Jugendleistungsprüfung. Diese findet bei der FFG in der Regel im 2. Ausbildungsjahr statt. Die Leistungsprüfung dient zum Nachweis der Grundkenntnisse der Feuerwehrdienstvorschrift 3 „ Die Gruppe im Löscheinsatz", der Gerätekunde sowie der Unfallverhütungsvorschriften. Es werden sowohl praktische wie auch theoretische Anteile abgefragt. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer das begehrte Jugendleistungsabzeichen. Praktische Übungen:
- Kuppeln einer 90m-Schlauchstrecke
- Anlegen von Brustbund mit Spierenstich
- Ausrollen eines C-Schlauchs
- Zielwerfen mit Rettungsleine
- Zuordnen von Armaturen
- Kuppeln von Saugschläuchen
- Vornahme der Kübelspritze
- Mastwurf an Saugkorb
- Vornahme eines Strahlrohrs
- Aufziehen eines Strahlrohrs mit Mastwurf und Halbschlag